Handgepäck-stücke
In der mobilen Welt von heute ist es wichtig, sowohl geschäftlich als auch privat immer in Kontakt zu sein. Die Handgepäckrichtlinien von Royal Jordanian berücksichtigen diese Notwendigkeit und erlauben Ihnen, alles mit an Bord zu nehmen, was Sie brauchen.
Passagiere der Crown Class
Die Passagiere der Crown Class können zwei Handgepäckstücke mit an Bord nehmen. Diese Regelung gilt für alle Flugzeugtypen mit Ausnahme der Embraer, für die nur ein Handgepäckstück erlaubt ist, für das Größe, Gewicht und Form festgelegt sind.
Passagiere der Economy Class
Jeder Passagier der Economy Class kann ein Handgepäckstück mit an Bord nehmen, für das Größe, Gewicht und Form festgelegt sind.
Alle Handgepäckstücke der Crown Class und der Economy Class müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Das Gepäckstück muss von Größe, Gewicht und Form her unter einen Passagiersitz oder in ein Staufach passen.
- Es darf maximal 7 kg wiegen.a
- Seine Höchstmaße können 23x41x51 cm betragen, die Summe der drei Maße darf jedoch 115 cm nicht überschreiten. Diese Maßangaben beinhalten Räder, Griffe, Seitentaschen usw.
Besonderer Hinweis
- Zusätzlich zum zulässigen Handgepäck dürfen Passagiere einen (1) persönlichen Gegenstand mit an Bord nehmen. Dieser darf die maximalen Abmessungen von 20 × 40 × 35 cm sowie ein Höchstgewicht von 5 kg nicht überschreiten.
- Der persönliche Gegenstand muss unter dem Sitz vor dem Passagier verstaut werden.
- Hilfsmittel (z. B. Krücken, Orthesen oder andere Mobilitätshilfen) sowie Babyartikel (z. B. vollständig zusammenklappbare Kinderwagen oder Babytragetaschen) unterliegen nicht den oben genannten Gewichtsbeschränkungen für persönliche Gegenstände.
- Die Mitnahme in der Kabine erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Staukapazität und der geltenden Sicherheitsbestimmungen. Ist eine Unterbringung in der Kabine nicht möglich, werden diese Gegenstände im Frachtraum befördert.
Folgende Gegenstände gelten als persönlicher Gegenstand, sofern nur ein (1) Gegenstand mitgeführt wird und die oben genannten Vorgaben eingehalten werden:
- Ein vollständig zusammenklappbarer Kinderwagen/Buggy oder eine Babytragetasche (vorbehaltlich der verfügbaren Staukapazität in der Kabine).
- Ein Regenschirm oder Gehstock.
- Eine kleine Kamera und/oder ein Fernglas.
- Eine angemessene Menge an Lesematerial für den Flug.
- Ein Paar Krücken und/oder Orthesen, sofern diese vom Passagier benötigt werden.
- Ein Laptop.
Kleinkinder
Passagiere, die mit Kleinkindern reisen, dürfen Babynahrung und andere notwendige Dinge bis zu einem Höchstgewicht von 7 kg mit an Bord nehmen. Dieses Gewicht versteht sich zusätzlich zum Handgepäck des begleitenden Erwachsenen. Begrenzter Stauraum in der Flugzeugkabine kann es erforderlich machen, dass Kinderwagen am Flugsteig aufgegeben werden müssen.